Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Kaiserslautern wegen Verfehlungen seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro verurteilt. Bis zu 8000 Euro dürfe der Traditionsklub für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" verwenden, teilte der DFB am Dienstag mit.
Aufgrund der Vorfälle verlängerte das Sportgericht die Bewährungsfrist des bereits am 8. Februar gegen den FCK auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Zuschauer für ein Heimspiel bis zum 30. Juni 2017.
Ursprünglich wäre die Bewährung am Ende des Jahres 2016 abgelaufen.
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