Sportgericht verwirft Reichel-Einspruch

SID
Ken Reichel schoss in der letzten Saison sieben Ligatore
© getty

Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch von Ken Reichel von Eintracht Braunschweig gegen seine gelb-rote Karte vom letzten Spieltag der Saison 2015/2016 in einer mündlichen Verhandlung verworfen.

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Der Abwehrspieler fehlt den Niedersachsen damit beim Saisonauftakt am 7. August gegen Aufsteiger Würzburger Kickers.

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Reichel kann allerdings binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen. Der 29-Jährige war am 15. Mai in der Partie gegen Fortuna Düsseldorf (0:2) in der 86. Minute wegen eines Foulspiels des Feldes verwiesen worden. "Ein Einspruch gegen eine Sperre ist nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen dafür liegen in diesem Fall nicht vor", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Das dreiköpfige Gremium folgte am Donnerstag dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 19. Mai 2016.

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