"Das Urteil war zu erwarten, der Spieler ist nicht in Berufung gegangen und hat es akzeptiert, weil er eingesehen hat, dass er eine Dummheit begangen hat", sagte Eichin in einem Telefon-Interview mit Sky Sport News HD. "Die Regeln der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sind klar und einzuhalten. Wir werden das als Verein entsprechend unterstützen und ihm gemäß unseres Vertrages mit dem Spieler ebenfalls eine entsprechende Geldstrafe erteilen. Grundsätzlich denke ich, ist das Strafmaß so ok. Die Ermittlungen haben keine Hinweis auf Wettmanipulation erbracht."
Eichin weiter: "Es gibt gewisse Regeln, die untersagen, dass der Spieler auf Spiele oder Wettbewerbe Sportwetten abschließen darf, an denen sein Verein mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Das hat er aus Sicht von 1860 nicht gemacht, sondern es sind anscheinend ein paar Zweiligawetten in diese Kombiwetten mit reingerutscht. Ich glaube, dass er es nicht wusste, und es ihm erst hinterher klar wurde, was er da gemacht hat. Deshalb lassen wir ihn jetzt auch nicht fallen. Er hat eine Dummheit begangen. Er hat sich dafür entschuldigt und entsprechend reagieren wir auch."
Gleichzeitig setzte sich Eichin für mehr Aufklärung ein. "Wir übernehmen in den Verträgen komplett die Regeln der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung und darin ist sehr klar geregelt, was untersagt ist und welche Sanktionen zu erwarten sind. Was unserem Spieler passiert ist, wird sicher den ein oder anderen nochmal sensibilisieren. Auch die Vereine müssten versuchen, noch stärker auf die Spieler einzuwirken. Ich kann nur jedem Spieler raten, seine Verträge entsprechend durchzulesen, und auch den Agenten, die die Spieler betreuen, das genauso zu machen."
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