Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Die Mindeststrafe für den Normalfall der Tätlichkeit beträgt sechs Spiele Sperre. Die Möglichkeit der Reduzierung des Strafmaßes hätte sich nur bei einer leichten Tätlichkeit oder einem sportwidrigen Verhalten des Gegenspielers ergeben. Diese Voraussetzungen lagen hier nicht vor."
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Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 11. Dezember nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt des Feldes verwiesen worden.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Tim Kister im Steckbrief