Stattdessen wird der Teilausschluss erst mit dem Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 5. April wirksam und erstreckt sich auf die nachfolgenden Partien gegen Fortuna Düsseldorf und 1860 München. Betroffen sind 9055 Stehplätze in der 32.066 Zuschauer fassenden Arena.
Das Bundesgericht hatte den Teilausschluss am 18. Januar ursprünglich für die ersten drei Dynamo-Heimspiele der Rückrunde verhängt. Der Verein legte dem DFB daraufhin eine Stellungnahme des Dresdner Polizeipräsidiums vor, in der erhebliche Sicherheitsbedenken für den Fall des Zuschauer-Teilausschlusses bei den als Sicherheitsspielen eingestuften drei Heimbegegnungen geäußert wurden.
Dresden war wegen sechs Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer verurteilt worden. Neben dem Teilausschluss muss der Klub 40.000 Euro Strafe bezahlen. Dresdner Zuschauer hatten unter anderem während des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen.
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