Zudem erhielt der Club die Auflage, in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions zu investieren. Dies muss der Verein dem DFB bis zum 31. Dezember nachweisen.
"Das Sportgericht hat in seinem Urteil berücksichtigt, dass der 1. FC Nürnberg zuletzt konsequent Disziplinierungsmaßnahmen gegen eigene Problemfans ergriffen hat", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Der neunmalige deutsche Meister stimmte der Konsenslösung zu.
Bestraft wurden Vorkommnisse mit Nürnberger Fans im DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 20. August 2016 sowie im Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. Oktober 2016.
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