Dieses Gericht hatte am 8. März entschieden, gegen den 23 Jahre alten Gambier kein Verfahren zu eröffnen, es läge kein hinreichender Tatverdacht vor. Die Strafverfolgungsbehörde hatte Jatta im Dezember vergangenen Jahres Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz und mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft heißt Bakery Jatta eigentlich Bakary Daffeh.
Die nun angeregte Beschwerde begründete Fröhlich damit, dass noch Schriftsätze ausgewertet werden müssten, "die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur Kenntnis gelangten". Daher habe das Rechtsmittel "bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg".