Hannover 96 muss Ex-Sportdirektor Gerhard Zuber weiter beschäftigen - Martin Kind muss vor Gericht

SID
Martin Kind
© getty

Hannover 96 hat erneut eine juristische Niederlage gegen seinen ehemaligen Sportdirektor Gerhard Zuber hinnehmen müssen. Das Arbeitsgericht Hannover stellte am Mittwoch fest, dass die Freistellung des Österreichers aus dem Jahr 2021 unwirksam sei. Der kicker hatte zuerst davon berichtet.

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"Das Urteil verwundert uns", teilte der Klub auf seiner Homepage mit und kündigte an, in Berufung zu gehen.

Bereits im Januar 2020 hatte der 47-Jährige, damals noch als Sportlicher Leiter bei den "Roten" angestellt, vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber gewonnen. Dabei war es um die Entfristung seines Arbeitsvertrages gegangen.

Gegenstand des aktuellen Rechtsstreits war die Freistellung Zubers im Juni 2021, infolge derer Marcus Mann (38) als neuer Sportdirektor vorgestellt worden war. Hannover hatte daraufhin zwar das Gehalt Zubers weitergezahlt, Prämienzahlungen in Höhe von etwa 50.000 Euro jedoch zurückbehalten, die nun nachgezahlt werden müssten.

Außerdem ordneten die Hannoveraner Richter einen weiteren Verhandlungstermin an, bei dem auch der umstrittene Mehrheitsgesellschafter Martin Kind (78) zugegen sein müsse, da es für die Beweisaufnahme um "Herrn Kinds und Herrn Zubers Äußerungen" ginge. Laut kicker müsste Zuber aufgrund des Rechtsentscheids nun von Hannover 96 bis zum Auslaufen seines Vertrages am Saisonende theoretisch mit den Aufgaben eines Sportdirektors betraut werden.

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