Dieses Schlussurteil der Kammer für Handelssachen erging am Montag nach einer mündlichen Sitzung.
Eine Urteilsbegründung wurde nicht genannt, auch rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Innerhalb von einem Monat kann beim Kammergericht Berufung eingelegt werden. Durch das Urteil dürften Bobic seine Gehälter bis April 2023 zustehen, zudem käme eine vertraglich vereinbarte Abfindung auf den klammen Zweitligisten zu.
Hertha BSC hatte Bobic im Januar 2023 zum 30. April ordentlich gekündigt, ehe der Klub am 10. Februar zusätzlich eine außerordentliche Kündigung aussprach.
Letztere erfolgte wegen einer vermeintlichen Bedrohung eines Reporters nach einem Interview sowie angeblicher Weitergabe von geheimen Dokumenten. Die ordentliche Kündigung hatte das Landgericht bereits im vergangenen Februar bestätigt und Bobics Klage abgewiesen.