"Ich möchte ein effizientes System, aber ich möchte auch ein System, das Rücksicht auf die Lebensweise der Athleten nimmt", sagte Bauer in einem Interview der Rheinischen Post: "Man muss sich an bestehende Regeln halten. Man muss aber auch sehen, dass die von den Athleten geforderten Pflichten unglaublich groß sind."
Top-Athleten wie Nationalspieler Kraus zählen zum nationalen Testpool der NADA. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben.
Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.
Angesichts dieses Aufwandes "glaube ich schon, dass es wert ist, über andere Wege nachzudenken", sagte Bauer: "Ist es notwendig, dass man seine Aufenthaltsorte quartalsweise eingeben muss? Oder kann man zum Beispiel im Mannschaftssport anders vorgehen?" Ein Patentrezept habe er nicht. "Deshalb sollten sich die Experten zusammensetzen und überlegen, wie man hier vorgehen könnte", sagte Bauer.
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