Beide Seiten haben sich zudem auf Ulrich Haas, Professor für Zivilverfahrens- und Privatrecht an der Universität Zürich und unter anderem Schiedsrichter am Internationalen Sportgerichtshof CAS, als Vorsitzenden des Ad-hoc-Schiedsgerichts geeinigt. Über die Dauer des weiteren Verfahrens machte die NADA keine Angaben.
Kraus war innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten dreimal nicht an dem im Adams-System angegebenen Aufenthaltsort angetroffen worden, ihm drohte daher eine Sperre von bis zu zwei Jahren.
In der Verhandlung vor der Anti-Doping-Kommission des DHB am 28. August in Hamburg wurde Kraus freigesprochen, nachdem er angegeben hatte, bei einem Termin kein Klingeln an der Haustür vernommen zu haben.
Der betreffende Kontrolleur räumte ein, dass er nicht ausschließen könne, dass die Klingel defekt gewesen sei. Die NADA geht gegen den Freispruch vor.
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