Nach Ansicht des Bundesliga-Vierten war es in der hektischen Schlussphase zu einer falschen Regelauslegung der Schiedsrichter Christoph Immel und Roland Klein gekommen. Das Duo hatte MT-Profi Timm Schneider kurz vor dem Abpfiff die Rote Karte wegen Spielverzögerung gezeigt und als Konsequenz daraus den Löwen einen Siebenmeter zugesprochen. Diesen hatte Nationalspieler Uwe Gensheimer zum Siegtreffer genutzt.
Aus Sicht der Melsunger war die "Doppelbestrafung" bei Spielverzögerung, die gegen Schneider ausgeprochen wurde, im Sommer nur als testweise Regeländerung für die Bundesliga eingeführt worden. Im DHB-Pokal besitze sie keine Gültigkeit.
Entscheidung schon in Kürze
"Diese beiden Entscheidungen der Schiedsrichter können wir nicht nachvollziehen, und wir haben deshalb von dem Recht Gebrauch gemacht, einen Einspruch anzukündigen", sagte MT-Vorstand Axel Geerken bei Handball-World.com: "Den werden wir sehr kurzfristig mit Hilfe juristischer Unterstützung begründen, da eine eventuelle Verhandlung schon in wenigen Tagen stattfinden könnte."
Wie DHB-Schiedsrichterwart Peter Rauchfuß bei Sport1 bestätigte, hätte die neue Regel nicht angewendet werden dürfen. Eine Entscheidung über den Einspruch soll am Samstag fallen. Dann hat hat die zuständige 2. Kammer des Bundessportgerichts zur Verhandlung nach Frankfurt geladen.
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