Dies bedeutet, dass der sportlich abgeschlagene Klub nur dann die Lizenz für die Saison 2017/18 erhält, wenn binnen einer Frist zum 4. Mai 2017 die Bedingung zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllt wird. Im Falle der Nichterfüllung könnte Rostock in der dritten Liga antreten.
Die Lizenzentscheide für Aufsteiger aus der 2. Liga in die oberste Spielklasse, für Aufsteiger aus den 3. Ligen in die 2. Liga sowie für die Absteiger aus der 1. Liga in die 2. Liga, werden in den kommenden Wochen bekanntgegeben. Zudem teilte die HBL mit, dass die Anzahl der Vereine mit einem positiven bilanziellen Eigenkapital deutlich zugenommen hat.