"Wir haben uns nicht abschließend verständigt, sondern zwei Wege beschrieben. Es ist eine politische Absichtserklärung. Der Weg ist weiterhin offen", sagte der Verhandlungsteilnehmer am Freitag dem "SID": "Bei einem so komplizierten Thema macht es wenig Sinn, innerhalb von 24 Stunden zu einer Lösung zu kommen."
Am Donnerstag hatten sich beide Parteien darauf geeinigt, "weitergehende strafrechtliche Regelungen zum Kampf gegen Doping und Spielmanipulation" zu schaffen. Ohne jedoch konkret darauf einzugehen, wie diese aussehen.
Die SPD will weiterhin eine gesetzlich Regelung zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln einführen, die CDU setzt bei einer gesetzlichen Verschärfung beim Rechtsgut "Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs" an.Nach dem Wortlaut der getroffenen Koalitionsvereinbarung, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zitiert, kämen beide Varianten "in Betracht".
Rechtliche Bedenken
"Es gibt sicherlich nicht die Lösung, bei der alle sagen: Das ist es", sagte Grindel. Der neue Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) betonte zudem noch einmal, dass die CDU rechtliche Bedenken gegen eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit habe. Der sportpolitische Sprecher der SPD, Martin Gerster, hatte am Donnerstag noch von einem "Durchbruch" gesprochen.
Bisher berufen sich die Strafverfolger von Dopingsündern und deren Hintermänner auf das Arzneimittelgesetz. Dabei sind der Besitz und Erwerb von "nicht geringen Mengen" sowie der Handel verbotener Substanzen unter Strafe gestellt. Unter anderem wegen dieser Einschränkung gibt es derzeit kaum Anklagen gegen gedopte Leistungssportler.