Die große Koalition will den Sport durch umfassende strafrechtliche Regelungen im Kampf gegen Doping und Spielmanipulation völlig neu absichern. Nach "SID"-Informationen plant die neue Bundesregierung ein übergreifendes Gesetz gegen Manipulationen im Sport, das die Straftatbestände Dopingbetrug und Wettbetrug beinhaltet. Zudem will die künftige Regierung die jahrelange Existenzkrise der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) beenden und eine nachhaltige Finanzierung sichern.
"Mit den im Koalitionsvertrag ins Auge gefassten Straftatbeständen und der damit verbundenen Strafbarkeit der dopenden Sportler werden völlig neue Akzente gesetzt. Sie gehen weit über das hinaus, was der Deutsche Olympische Sportbund mit seiner Null-Toleranz-Politik propagiert", sagt Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), dem SID. Der Regensburger Amtsgerichtsdirektor war als einzige Person aus dem Sport als Experte zu den Koalitionsverhandlungen eingeladen worden.
NADA-Finanzierung garantiert
Im 186-seitigen Koalitionsvertrag wird die nachhaltige Finanzierung der angeschlagenen Nationalen Anti Doping Agentur garantiert. Zur Freude der NADA-Vorstandschefin Andrea Gotzmann. "Wir freuen uns sehr über die eindeutige Aussage zur NADA-Finanzierung im Koalitionsvertrag. Die nachhaltige Finanzierung der NADA ist essenziell für die Anti-Doping-Arbeit in Deutschland. Das ist ein klares Bekenntnis für den sauberen Sport", sagte Gotzmann dem "SID".
Ein Sportministerium, so die Kernaussage, werde nicht eingerichtet: "Sport wollen wir in eine ressortübergreifende, bewegungsförderliche Gesamtpolitik einbinden, weil Sport, Gesundheitsförderung und Prävention zusammengehören."
Zudem wird festgestellt, dass die Fankultur im Fußball in Deutschland erhalten bleiben solle. "Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und den friedlichen Fans wollen wir dafür sorgen, dass Stadionbesuche sicher bleiben. Deshalb begrüßen und unterstützen wir alle präventiven Anstrengungen und werden alle gesetzlichen Rahmenbedingungen auf das Ziel ausrichten, Straftäter aus den Fußballstadien fernzuhalten."
Strafrechtliche Doping-Regelungen
Auf den Seiten 136/37 des Vertrags für die 18. Legislaturperiode des Bundestages heißt es in Kapitel 4 (Zusammenhalt der Gesellschaft), Punkt 4.3 (Kultur, Medien und Sport) zum Thema Doping: "Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethisch-moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen."
In Betracht kämen auch "Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs". Dabei müssten aber "die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein."
Eine gesetzliche Regelung dürfe weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Zudem hieß es: "Die nachhaltige Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) stellen wir sicher."