Verschärfung der Anti-Doping-Gesetze

SID
Doping wird in Deutschland zukünftig noch stärker kontrolliert
© getty

In Deutschland soll es eine deutlich verschärfte Anti-Doping-Gesetzgebung geben. Das ist das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD am Donnerstag in Berlin, bei denen sich die Parteien grundsätzlich auf einen gesetzlichen Schutz der Integrität des Wettbewerbs einigten.

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Zudem soll die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" künftig finanziell besser ausgestattet werden. Im Gespräch ist angeblich eine Summe von zehn Millionen Euro pro Jahr, dies würde fast eine Verdopplung der bisherigen Mittel bedeuten. Allerdings bestünden in diesem Punkt noch Vorbehalte der Finanzpolitiker. Auch der Kampf gegen Spielmanipulation soll intensiviert werden.

Die "FAZ" zitierte auf ihrer Website am Donnerstagabend aus der am Donnerstag getroffenen Koalitionsvereinbarung. "Doping und Spielmanipulation zerstören die ethischen und moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen zum Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen", hieß es da: "Dazu kommen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Doping-Mitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht."

Unmittelbarer Zugriff auf dopende Spitzensportler

Dies würde bedeuten, dass die Staatsanwaltschaften künftig unmittelbaren Zugriff auf dopende Spitzensportler bekämen. Nach FAZ-Informationen soll aber die Union gegenüber dem Tatbestand des Besitzes von Dopingmitteln verfassungsrechtlich Bedenken angemeldet haben. Die SPD-Abgeordnete Dagmar Freitag kündigte dagegen an, dass die in die Verabredung aufgenommene Formulierung von der "uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit" ein gesetzgeberisches Verfahren in diese Richtung eröffne.

Weiter hieß es in der Vereinbarung: "Dabei müssen die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein. Eine gesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports einschränken noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen."

"Ich bin mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden. Beim Thema Doping hat es meiner Meinung nach einen Durchbruch gegeben", sagte der sportpolitische Sprecher der SPD, Martin Gerster. Zuvor hatte Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann die Position der SPD noch einmal klargestellt. "Wir wollen, dass der Besitz von Doping konsequent unter Strafe gestellt wird. Doping vergiftet den Wettbewerb, deshalb bin ich froh, dass wir es wahrscheinlich schaffen werden, eine konsequente Bestrafung des Besitzes von Doping zu bewirken", sagte Oppermann.

Bestehendes oder neues Gesetz?

Ob die Verschärfung des Gesetzes im Rahmen des aktuell gültigen Arzneimittelgesetzes oder in einem neuen Anti-Doping-Gesetz behandelt wird, konnte Oppermann nicht klar beantworten. "Wahrscheinlich separat", sagte der SPD-Politiker.

Bisher berufen sich die Strafverfolger von Dopingsündern und deren Hintermänner auf das Arzneimittelgesetz. Dabei sind der Besitz und Erwerb von "nicht geringen Mengen" sowie der Handel verbotener Substanzen unter Strafe gestellt. Unter anderem wegen dieser Einschränkung gibt es derzeit kaum Anklagen gegen gedopte Leistungssportler.

Vor der Sitzung hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) dem Deutschen Bundestag die Prüfung der Frage empfohlen, ob die möglichen neuen und alten Regelungen im Arzneimittelgesetz nicht in einem eigenständigen Gesetz mit dem Titel Anti-Doping-Gesetz zusammenzufassen wären. Der DOSB hat sich jahrelang gegen die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes gesträubt und argumentiert, das Sportrecht könne Sünder schneller und härter bestrafen. Zugleich bezweifelte der Dachverband, dass beide Rechtssysteme nebeneinander effektiv laufen könnten.