Ein entsprechende Beschlussvorlage wurde mit großer Mehrheit bei nur 13 Gegenstimmen, die vor allem aus dem Lager des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) kamen, angenommen.
"Um den Kampf gegen Doping und die daran beteiligten Personen - einschließlich der Athleten/innen - zu stärken, spricht sich der organisierte Sport für weitergehende strafrechtliche Regelungen einschließlich einer Kronzeugenregelung und deren Bündelung mit den einschlägigen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes in einem Anti-Doping-Gesetz aus", heißt es in dem Beschluss.
"Wir sprechen uns ... gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen aus", heißt es weiter. Als Grund dafür wurde genannt, dass die im sportlichen Verfahren geltende Umkehr der Beweislast nicht "theoretisch oder praktisch angetastet oder eingeschränkt" werden dürfe, weil sonst "das schärfste Instrument zur Sanktionierung dopender Sportler, nämlich die sofortige Sperre, nicht mehr zur Verfügung stünde".
Union und SPD einigen sich auf eigenen Vorschlag
Inwieweit der Sport mit diesem Vorschlag noch Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann, ist fraglich. Union und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf einen eigenen Vorschlag geeinigt, der die Frage der Besitzstrafbarkeit offen lässt. Der DOSB-Beschluss enthält die Forderung, "im weiteren Verfahren bis zur Verabschiedung eines Gesetzes eng beteiligt zu werden".
Einziger Berater der Politiker in Berlin aus dem Sport war bei den Koalitionsverhandlungen Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), der gegen den Beschluss stimmte. "Einen Kompromiss im Anti-Doping-Kampf können wir uns nicht erlauben", sagte Prokop.
Der Jurist bestand vor allem auf der Einführung der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit. "Die Bedenken in der Beschlussfassung kann ich nicht teilen. Ein Anti-Doping-Gesetz ohne uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist nur ein halbes Gesetz", sagte Prokop, der Amtsgerichtsdirektor in Regensburg ist.