Pistorius war der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp für schuldig befunden worden. Die Anklage will durchsetzen, dass der Südafrikaner wegen Mordes zur Rechenschaft gezogen wird.
"Wir haben argumentiert, dass er wegen Mordes verurteilt und für mindestens 15 Jahre in Haft gesetzt hätte werden müssen. Wir hoffen, dass das nun passiert", sagte Nathi Ncube, Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Masipa ließ in der Berufungsverhandlung aber keinen Einspruch gegen die fünfjährige Gefängnisstrafe zu.
Ankläger forderte zehn Jahre Haft
Rechtsanwalt Dup de Bruyn, der Steenkamps Eltern Barry und June vertritt, erklärte, dass sich seine Mandanten bei der Berufung zurückgehalten hätten: "Das hat mit ihnen nichts zu tun. Sie wollen keinen Einfluss nehmen oder irgendetwas dazu sagen und ihr Leben weiterleben. So einfach ist das."
Die Staatsanwaltschaft hatte am 12. September nach der Verhandlung angekündigt, sowohl das Urteil als auch das Strafmaß anzufechten. Ankläger Gerrie Nel hatte mindestens zehn Jahre Gefängnis gefordert.
In der Nacht zum 14. Februar 2013 hatte Pistorius Steenkamp in seinem Haus in einem Vorort von Pretoria durch die geschlossene Badezimmertür erschossen. Der Sprinter beteuerte stets, Steenkamp für einen Einbrecher gehalten zu haben.