"An dem Ziel einer weiter verbesserten Dopingbekämpfung durch den Staat halten wir nachdrücklich fest. Allerdings sehen wir die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen und die Einführung der Strafbarkeit von Selbstdoping nach wie vor kritisch,", hieß es in dem von DOSB-Präsident Alfons Hörmann und DOSB-Vorstand Michael Vesper unterzeichneten 12-seitigen Schreiben an das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium und an das Bundesministerium für Gesundheit.
"Die Anwendung von Dopingmitteln durch die Sportler geschieht freiwillig unter Inkaufnahme der Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit. Ein solches Verhalten ist jedoch von unserer Verfassung geschützt und kann nicht umgekehrt zu staatlichen Eingriffen wider Willen ermächtigen", hieß es weiter. Es sei damit zu rechnen, dass Verurteilte Rechtsschutz bis hin zu den Verfassungsgerichten suchen dürften.
Stärkung der NADA wird begrüßt
Im September des vergangenen Jahres hatten Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin einen ersten Entwurf des Gesetzes vorgestellt. Dopenden Sportlern könnten dabei sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Voraussichtlich in diesem Jahr könnte das Gesetz bereits verabschiedet werden.
Es soll nur für die rund 7000 Athleten des Testpools der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) gelten. Ausdrücklich begrüßt wurden vom DOSB dagegen die angedachten Neuerungen bei der Stärkung der NADA und der Sportschiedsgerichtbarkeit.