Urteil für Opfer rechtskräftig

SID
In der Vergangenheit wurde in der DDR systematisch gedopt
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Die frühere Ruderin Cornelia Reichhelm (52) hat als erstes DDR-Dopingopfer vor Gericht eine dauerhafte Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz erstritten. Nach Informationen des Deutschlandfunks ist die vierwöchige Berufungsfrist für ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Juli 2015 abgelaufen, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

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Das Gericht sah in Reichhelms Fall die Vergabe von Dopingmitteln an minderjährige Sportler in der DDR als vorsätzliches Beibringen von Gift und damit als Verbrechen an. Reichhelm erhält damit rückwirkend ab dem 1. Februar 2007 eine Rente.

"Ich denke, ich konnte das Gericht und die Beklagtenseite davon überzeugen, dass es hier um Kinderdoping speziell ging", sagte Reichhelm dem Deutschlandfunk. So hätten am Ende sowohl das Gericht als auch die Gegenseite anerkannt, "dass es um horrende Schäden im Bewegungsapparat ging, weil die Knochen einfach noch zu weich sind."

Reichhelm leidet unter schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und ist berufsunfähig. Mehrere Gutachter bestätigten einen Zusammenhang zwischen ihren Schädigungen der Wirbelsäule und der Vergabe von Dopingmitteln.

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