DOSB & NADA: Verfahrenskostenhilfe?

SID
Der DOSB wurde 2006 gegründet
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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) wollen das Sportrecht stärken und bieten Sportlern bei Doping-Prozessen künftig Verfahrenskostenhilfe an. Die beiden Organisationen statten einen entsprechenden Hilfsfonds mit jeweils 100.000 Euro aus.

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Betroffene Athleten und Betreuer erhalten bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Deutschen Sportschiedsgericht ab dem 1. April die Möglichkeit auf Übernahme der Verfahrenskosten, teilten DOSB und NADA am Dienstag mit.

Athleten und Betreuer können die Hilfe bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln beantragen, die den Fonds verwalten wird. Das Deutsche Sportschiedsgericht ist seit 2008 für Anti-Doping-Streitigkeiten zuständig. 55 Sportfachverbände und die NADA nutzen es.

"Das ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingverfahren, die von sachkundigen unabhängigen Schiedsrichtern schneller und kostengünstiger entschieden werden als staatliche Gerichte dies vermögen", sagte Michael Vesper, Vorstandsvorsitzender des DOSB. Die Einrichtung des Fonds werde die Durchführung der Verfahren für betroffene Athleten "erleichtern".

Bundesgerichtshof ist gefragt

Die Sportgerichtsbarkeit war zuletzt erheblich unter Druck geraten. Der DOSB hatte im Zuge der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes mit strafrechtlicher Ausrichtung beharrlich auf die damit einhergehende Schwächung des Sportrechts hingewiesen. Claudia Pechsteins Feldzug im Zuge ihrer Dopingsperre könnte der Sportgerichtsbarkeit einen weiteren harten Schlag versetzen.

Am 8. März wird beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe erneut die Causa Pechstein und damit die Frage verhandelt, inwieweit zwingende Vereinbarungen zwischen Sportlern und Schiedsgerichten, die unter anderem einen Gang vor ordentliche Gerichte ausschließen sollen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen.

Der Münchner Sport- und Kartellrechtler Mark E. Orth sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Einrichtung des Fonds und dem Pechstein-Prozess und übt scharfe Kritik.

Kernproblem nicht gelöst

"Das ist mehr Öffentlichkeitsarbeit als Sacharbeit. Den Kern des Problems - die Besetzung der Gerichte, deren Unabhängigkeit und Verfahrensweise - löst dieser Schritt nicht", sagte Orth auf SID-Anfrage: "Er ist eine hohle Sympathiebekundung in Richtung der Sportler, und zwar pünktlich zum Prozess von Claudia Pechstein vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe."

Eine Reform der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung, die ebenfalls am 1. April in Kraft tritt, soll auch den Kritikern entgegenwirken. So sollen die Athleten vor allem mehr Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Schiedsrichter erhalten.

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