Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abzuschließen. "Angesichts des schweren Schicksals vieler DDR-Dopingopfer und ihres sehr schlechten Gesundheitszustandes ist Eile geboten. Ich bin zuversichtlich, dass es uns nun gelingen wird, das Gesetz als Grundlage für den neuen Fonds bis zum Sommer dieses Jahres zu verabschieden und bereits in der zweiten Jahreshälfte Zahlungen zu ermöglichen", sagte de Maiziere weiter.
Ines Geipel, die Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins (DOH) in Berlin, betonte derweil die Bedeutung einer raschen Bearbeitung.
"Seit dem Bundestagsbeschluss Anfang Dezember 2015 ist der Andrang auf unsere Beratungsstelle immens. Es melden sich komplette Sportarten. Und es melden sich aufgrund der politischen Anerkennung jetzt Geschädigte, die aus Scham bislang geschwiegen haben. Das sind Berichte, die neben Doping von sexuellem Missbrauch, physischer Gewalt und Sadismus erzählen", sagte Geipel.
Ausschließlich von der Politik finanziert
Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 können die Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht beginnen. Fragen der Betroffenen können jetzt schon unter der E-Mail-Adresse dopingopferhilfe@bva.bund.de an das Bundesverwaltungsgericht gestellt werden.
Da das federführende Bundesinnenministerium (BMI) von 1000 neu zu bewertenden Dopingopfer ausgeht, soll die Zahlung pro Kopf 10.500 Euro betragen. Bereits im Jahr 2002 hatte es eine Einmalzahlung des Bundes für die Dopingopfer des DDR-Regimes gegeben. Damals erhielten 194 Anspruchsberechtigte ebenfalls je 10.500 Euro.
Finanziert wird der Fonds ausschließlich von der Politik, der DOSB hat ihn trotz mehrfacher Aufforderung durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière bislang nicht aufgestockt. "Eine Beteiligung des DOSB ist nicht vorgesehen, was ich bedauere", sagte de Maiziére am Dienstag in Berlin.
"Aufschlussreich ist, dass der organisierte Sport nach wie vor jede Unterstützung der Dopingopfer verweigert. Vom DOSB gibt es weiterhin kein Cent und kein Wort", sagte Geipel.