Es handelt sich dabei um eine Geldstrafe, die sich an die Höhe der Einkünfte misst.
Laut FAZ haben die beiden Athleten gegen die Strafe Einspruch eingelegt, so dass es wahrscheinlich zu einem öffentlichen Hauptverfahren mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tuttlingen kommen wird.
Bei den beiden Ringern war im vergangenen Februar ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg eingeleitet worden, nachdem bei ihren Dopingproben Spuren des seit Anfang 2016 verbotenen Mittels Meldonium gefunden worden waren und die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA daraufhin Anzeige erstattet hatte. Den betroffenen Sportlern wird zudem die Anwendung verbotener Infusions-Methoden vorgeworfen.
"Ich kenne auch nur das, was in der Zeitung steht"
Ermittlungen gegen zwei weitere Athleten wurden wegen des unbekannten Aufenthaltsorts vorläufig eingestellt, berichtete die FAZ unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Mächtel. Die Ermittlungen des Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche des Ringer-Vereins ASV Nendingen laufen weiter. Auch die sportjuristische Aufarbeitung des Falls ist laut NADA noch nicht abgeschlossen.
Der ASV hat vom Gericht bislang noch nichts gehört. "Ich kenne auch nur das, was in der Zeitung steht. Gegen den Verein ASV Nendingen wird nicht ermittelt", sagte Nendingens Vorstand Sport Marcus Scheu dem SID. Scheu erklärte, dass beim Trainer des Klubs das Haus durchsucht worden sei, aber zu Unrecht, wie sich später herausstellte.
Der Klub hofft nun auf ein baldiges Ende der Geschichte. "Irgendwann muss das jetzt abgeschlossen werden. Es nervt. Deshalb ist es auch gut, dass etwas passiert", so Scheu.
Der ASV Nendingen war von 2014 bis 2016 deutscher Meister, in diesem Jahr scheiterte der Klub aus Baden-Württemberg jedoch im Halbfinale an SV Germania Weingarten, dem dreimaligen Vizemeister der letzten Jahre.