Die Bayern, die eigentlich schon den Einzug ins Halbfinale gefeiert hatten, müssen damit erneut in Ludwigsburg antreten. "Für uns war, abgesehen von der Entscheidung zum Einspruch, vor allem unverständlich, dass das Wiederholungsspiel innerhalb der Berufungsfrist angesetzt wurde", sagte Münchens Geschäftsführer Marko Pesic.
Als Begründung für das Urteil nannte der Schiedsgerichtsvorsitzende Wolfgang Schreier, dass gemäß Artikel 44 der Regeln des Weltverbandes FIBA ein "Regelverstoß der Schiedsrichter" vorgelegen habe - dies habe auch BBL-Spielleiter Dirk Horstmann in seiner Urteilsbegründung aufgeführt.
Kosten von BBL übernommen
Am Dienstagabend hatte Bayern München Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Zudem beantragte der Klub einstweiligen Rechtsschutz. Nachdem Horstmann der Berufung nicht abgeholfen hatte, hatte sich das Schiedsgericht mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt. Die Münchner wunderten sich am Mittwoch nun darüber, wie mit ihrem Einspruch umgegangen wurde und berichteten in einer offiziellen Mitteilung von einem "formlos per handschriftlich verfasstem Fax", das am Dienstagabend um 23.41 Uhr "ohne Begründung" versandt worden sei.
Die BBL verfügte zudem, dass die Reisekosten der Münchner sowie die Kosten der Schiedsrichter von der Liga übernommen werden. Zudem werde Bayern München zur Hälfte an den erzielten Überschüssen der Veranstaltung beteiligt.
Die Bayern kündigten derweil in einer eigenen Mitteilung an, "diesen Präzedenzfall noch einmal abschließend mit Rechtsexperten bewerten" zu wollen.
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