"Warum kann es nicht wie bei jedem anderen Prozess sein?", fragte Pistorius' Anwalt Barry Roux am Mittwoch: "Warum sollte man es diesmal anders machen?" Die Verteidigung sieht die Persönlichkeitsrechte des als "Blade Runner" bekannt gewordenen Sprinters verletzt.
Die Übertragung des Prozesses im Fernsehen soll sich laut Medien nur auf Zeugen- und Expertenaussagen sowie Schlüsselmomente beschränken. Eine Audioübertragung wollen die Sender aber für den gesamten Prozess durchsetzen. Eine Entscheidung über den Umfang der Berichterstattung wird am kommenden Dienstag erwartet.
Pistorius hatte am 14. Februar 2013 in seinem Haus seine damalige Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Der sechsmalige Paralympics-Sieger beteuert seither, er habe Steenkamp für einen Einbrecher gehalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dagegen Absicht und Vorsatz vor.