Außergerichtliche Einigung

SID
Oskar Pistorius steht ab dem 3. März vor Gericht.
© getty

Der unter Mordanklage stehende südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius hat sich in einem anderen Fall den Gang vor Gericht erspart. Dies bestätigte sein Anwalt der französischen Nachrichtenagentur AFP.

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Demnach einigte sich der 27-Jährige außergerichtlich mit einer Bloggerin, die Pistorius 2009 wegen Körperverletzung angezeigt hatte.

"Es ist eine vertrauliche Vereinbarung, aber die Sache ist geklärt", sagte Pistorius-Anwalt Gary Pritchard der AFP. Pistorius soll die Klägerin, eine Freundin seiner damaligen Lebensgefährtin, bei einer Party am Bein verletzt haben.

Der Mordprozess gegen den als "Blade-Runner" bekannt gewordenen Pistorius beginnt am 3. März. Pistorius hatte seine damalige Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus erschossen. Er hatte stets beteuert, er habe Steenkamp für einen Einbrecher gehalten und in Notwehr gehandelt. Acht Tage nach der Tragödie war er gegen eine Kaution von einer Million Rand (umgerechnet ca. 85.000 Euro) zunächst wieder freigekommen. Wird Pistorius wegen Mordes verurteilt, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.