Richterin Thokozile Masipa ordnete im Rahmen des Prozesses in Pretoria am Mittwoch eine Überprüfung an, ob bei dem Südafrikaner "generelle Angststörungen" vorliegen. Solche hatte die forensische Psychiaterin Merryl Vorster als Zeugin der Verteidigung Pistorius bescheinigt.
Dem "Blade Runner" wird vorgeworfen, seine Freundin Reeva Steenkamp am 14. Februar 2013 bewusst und vorsätzlich durch die geschlossene Badezimmertür erschossen zu haben.
Der Angeklagte seinerseits behauptet, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und sich und Steenkamp schützen wollen. Pistorius sitzt seit dem 7. April im Zeugenstand.
War Pistorius zurechnungsfähig?
Sollte sich bei den Untersuchungen eine Unzurechnungsfähigkeit herausstellen, könnte dies dazu führen, dass das Urteil aus diesem Grund angefochten wird.
Um das zu verhindern, stellte Gerrie Nel am Dienstag als Ankläger der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf psychiatrische Untersuchungen. Richterin Masipa folgte diesem am Tag danach, stellte aber klar, dass es sich dabei nicht um eine Bestrafung handele.
"Der Angeklagte hat in all seinen Ausführungen nie behauptet, nicht verantwortlich für die Tat zu sein. Aber angesichts der Bedeutung, diesen Fall restlos aufzuklären, kann dies nicht ignoriert werden", sagte Richterin Masipa. Sie ergänzte: "Psychische Erkrankungen oder Defekte sind krankhafte Fehlfunktionen, sie können nicht von einem Gericht diagnostiziert werden."