Der Absender hatte sich auf Paragraph 90a des Strafgesetzbuches berufen, der sich mit der "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" befasst - auf dem Nationalmannschafts-Trikot der Leichtathleten prangt der Bundesadler. Für Verstöße gegen diesen Paragraphen sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor.
Harting sagte gegenüber der Bild am Sonntag: "Das Ganze ist natürlich völliger Schwachsinn - und irgendwie auch typisch deutsch. Da hat jemand Erfolg, einem anderen passt das nicht, und dann wird angefangen, Dinge zu suchen und irgendetwas zu konstruieren. Ich bin schockiert, wie man überhaupt auf so eine Idee kommen kann."
Nach Angaben des Blattes hatten Harting und der Deutsche Leichtathletik-Verband das Thema vorsorglich von einem Anwalt prüfen lassen.