Der DOSB hatte Anfang Februar in seiner Stellungnahme Bedenken an einigen Kernpunkten der geplanten Neuregelung geäußert: vor allem bei der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit und der Einführung der Strafbarkeit von Selbstdoping.
Im September des vergangenen Jahres hatten Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin einen ersten Entwurf des Gesetzes vorgestellt.
Dopenden Sportlern könnten dabei sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Bereits in diesem Jahr könnte das Gesetz verabschiedet werden.