Das Urteil sei "schockierend milde" ausgefallen und stünde nicht im Verhältnis zur Tat, teilte die National Prosecuting Authority (NPA) mit. Pistorius hatte 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp erschossen und erhielt dafür eine sechsjährige Haftstrafe.
Richterin Thokozile Masipa war beim Strafmaß neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.
Der im Südafrika verwendete Mord-Begriff entspricht im deutschen Rechtssystem dem Tatbestand des Totschlags. In erster Instanz war der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Einspruch gegen das milde Urteil eingelegt.