Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) erteilte der früheren Hallen-Europameisterin Anschelika Sidorowa (Stabhochsprung), Kristina Siwkowa (Sprint) und Aleksej Sokirskij (Hammerwurf) am Donnerstag ein Sonderstartrecht. Sollten die drei Athleten sowie die Ausrichter zustimmen, dürften sie bereits in der kommenden Woche bei der Hallen-EM in Belgrad (3. bis 5. März) starten.
Bewerber für eine Sondergenehmigung müssen einen umfangreichen Fragenkatalog beantworten, um nachzuweisen, dass sie von dem laut McLaren-Report staatlich verordneten Doping in ihrer Heimat nicht betroffen gewesen sind. Die IAAF hatte zuvor sechs Anträge abgelehnt, weitere werden derzeit noch geprüft. Insgesamt sind bislang 48 Anträge eingegangen.
"Die russischen Sportler sind verraten worden von einem System, das sie eigentlich beschützen sollte", sagte IAAF-Präsident Sebastian Coe. Die IAAF werde deshalb weiterhin alles daransetzen, sauberen Sportlern den Zugang zu Wettkämpfen zu ermöglichen. 2016 hatten bereits Weitspringerin Darja Klischina und Whistleblowerin Julia Stepanowa weiterhin gültige Ausnahmegenehmigungen erhalten.