Das Schweizer Bundesgericht bestätigte dem SID am Dienstag, dass es die provisorische Aufhebung der umstrittenen Regel gekippt habe und diese auf den Strecken zwischen 400 m und der Meile bei den Frauen auch für Semenya wieder Bestand habe.
Nach der Regel der IAAF dürfen Läuferinnen mit "Differences of Sex Development" (DSD) über diese Distanzen nur dann starten, wenn sie ihren erhöhten Testosteronspiegel durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken.
Bereits Anfang Juli hatte Semenya angekündigt, bei der WM nur über ihre Paradestrecke 800 m an den Start zu gehen, und einen Streckenwechsel ausgeschlossen, sollte die Regel auch für sie wieder eingesetzt werden.
"Ich bin sehr enttäuscht, meinen hart erarbeiteten Titel nicht verteidigen zu können, aber das wird mich nicht davon abhalten, meinen Kampf für die Menschenrechte aller betroffenen Sportlerinnen fortzusetzen", ließ die Südafrikanerin über ihre Anwälte mitteilen.