"Es zeichnet sich ab, dass bei der Neuregelung des Glückspielstaatsvertrages das alte Rennwett- und Lotteriegesetz unter den Tisch fällt. Damit wären Galopprennen hierzulande nicht mehr durchzuführen", sagte der Präsident des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen (DVR).
Seit 2008 gilt in Deutschland ein Monopolstaatsvertrag, der Sportwetten für private Anbieter verbietet. Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder soll nun neu geregelt werden. Die Pferdewette soll in den Staatsvertrag überführt werden.
Die Pferdewette ist seit 1922 im Rennwettlotteriegesetz geregelt. Es ermöglicht den gemeinnützigen Rennvereinen das Wetten zur Finanzierung der Leistungsprüfungen in der Vollblutzucht und erteilt privaten Buchmachern unter strengen Regeln Lizenzen zur Annahme von Pferdewetten.
"Die Entwürfe zum neuen Staatsvertrag sehen erhebliche Restriktionen vor, die uns wirtschaftlich den Boden unter den Füßen wegziehen. Neben den Arbeitsplätzen ist auch die Zukunft von über 2400 Zuchtstuten, 1000 Fohlen und über 8000 anderen Vollblütern in Gefahr", meinte Woeste.