Überspitzt formuliert: Wird das Tragen von Armbinden in einer bestimmten Farbe Pflicht? Müssen Hartz-4-Empfänger mit einem solchen optisch leicht zu erkennenden Hilfsmittel ausgestattet sein, um noch eine Wette zu platzieren?
Daran dürfte das Gericht nicht gedacht haben, das in der vergangenen Woche einen folgenschweren Beschluss fasste. Gemäß des am Freitag durch die Presse gegangen Urteilsspruchs dürfen Menschen keinen Lotto-Schein mehr abgeben, deren Einsatz in keinem gesunden Verhältnis zu ihrem Einkommen steht.
Hartz-4-Bezieher bleiben natürlich außen vor, sind vom Spielbetrieb ausgeschlossen, sondern sie nicht nachweisen können, dass es ihnen finanziell doch gar nicht so schlecht geht, aber dann steigt ihnen sicher das Finanzamt aufs Dach...
Überprüfung so gut wie unmöglich
Bisher bezieht sich dieses Urteil auf Lotto oder Sportwetten, aber ausschließen wollen wir einmal nicht, dass eines Tages auch Pferdewetten so gehandhabt werden. Aber mit der Realität hat das nicht das Geringste zu tun. Sieht man einer Person an, dass sie bettelarm ist oder derzeit keinen Job hat?
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich? Hat bei aller Problematik überhöhter Spieleinsätze und dem damit verbundenen Suchtpotenzial nicht jeder das Recht, selbst zu entscheiden, wo er wieviel wetten möchte? Abgesehen von Minderjährigen natürlich.
Fazit: Eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse ist faktisch auf die Schnelle kaum möglich. Da hilft nur ein Anruf bei der Schufa...! Wir würden den zuständigen Richtern erst einmal den Besuch einer Lotto-Annahmestelle, eines Wettbüros oder einer Pferderennbahn vorschlagen.
Dann kämen solche Entscheidungen vom Schreibtisch, oder wie es eine große Zeitung umschreiben hat, vom "Elffenbeinturm" der Justiz nicht so schnell zustande.