Legt Armstrong dagegen Einspruch ein, was allgemein erwartet wird, landet der Fall vor einem Schiedsgericht. Den Spruch dieses Schiedsgerichts kann die unterlegene Partei in letzter sportgerichtlicher Instanz vor dem Internationalen Sportgericht (CAS) in Lausanne anfechten. "Ich kann es kaum erwarten, was das Schiedsgericht zu unseren Beweisen sagt", sagte Clark Griffith, ein Mitglied des USADA-Vorstands. Details wollte Griffith allerdings nicht preisgeben.
Vor dem Schritt der USADA hatten Armstrongs Anwälte behauptet, die Agentur stütze sich bei ihrer Klage auf Aussagen von Armstrongs früheren Teamkollegen Floyd Landis und Tyler Hamilton. In einem Brief der Juristen an die USADA heißt es, dass zu den Beweisen Interviews von Landis und Hamilton zählen, die sie dem TV-Magazin "60 Minutes" gegeben hatten. Beide Ex-Profis hatten Armstrong darin des Dopings bezichtigt. Der Texaner beteuert seine Unschuld.