Der Freispruch vom 29. Oktober ist damit nicht mehr rechtskräftig, der geständige Dopingsünder Schumacher bleibt Beschuldigter wegen Betruges.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Martin Friedrich ist nun aufgefordert, eine schriftliche Urteilbegründung zu verfassen. Die Staatsanwaltschaft wird daraufhin entscheiden, ob die Revision durchgeführt wird.
Dann würde der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen und im Falle einer Aufhebung zum Landgericht für eine Neuverhandlung zurückgeben.
Betrugsprozess zunächst gewonnen
Schumacher hatte am Dienstag in Stuttgart den Betrugsprozess zunächst gewonnen. Die Kammer urteilte, Schumacher habe seinen ehemaligen Boss Hans-Michael Holczer nicht zweifelsfrei betrogen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher angeklagt, den ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall-Teamchef Holczer hintergangen und sich als nachweislich gedopter Athlet bei drei Gehaltszahlungen im Jahr 2008 einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 100.000 Euro) erschlichen zu haben.