Sperre für Van den Driessche

SID
Van den Driessche hatte sich mit einem verbotenen Hilfsmotor beholfen
© getty

Der Radsport-Weltverband UCI hat ein Zeichen im Kampf gegen Motordoping gesetzt und Femke Van den Driessche für sechs Jahre gesperrt. Die Sanktion gilt rückwirkend vom 11. Oktober 2015, die 19-jährige Belgierin muss zusätzlich 20.000 Schweizer Franken sowie die Prozesskosten zahlen.

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Dies gab die UCI am Dienstag bekannt.

Van den Driessche war Ende Januar bei den Radcross-Weltmeisterschaften im belgischen Zolder erwischt worden. Ihr Rad wurde nach dem U23-Rennen wegen eines verbotenen Hilfsmotors beschlagnahmt. Van den Driessche hatte geschockt reagiert und an ein großes Missgeschick geglaubt. Anders sah dies UCI-Präsident Brian Cookson. "Es ist absolut eindeutig, dass ein technischer Betrug vorliegt", erklärte Cookson.

Im Rahmen der Strafe wurden alle Ergebnisse seit dem 11. Oktober gestrichen. Damit verliert Van den Driessche ihre U23-Titel als Europameisterin und belgische Meisterin.

Zuletzt hatte der lebenslang gesperrte italienische Dopingarzt Michele Ferrari behauptet, dass seit 2005 bei Rennen mit Hilfsmotoren gearbeitet wird. Die UCI setzt bei der Aufklärung von Motordoping auf Magnetresonanz-Untersuchungen per Tablet und bezeichnete diese Methode in einer Stellungnahme unlängst als "äußerst effizient".

Nach Angaben des Weltverbandes wurden in diesem Jahr bei den Bahnrad-Weltmeisterrschaften in London 274, bei der Flandern-Rundfahrt 216 und bei Paris-Roubaix 232 Tests durchgeführt.

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