Das Deutsche Institut für Schiedsgerichtsbarkeit sperrte S. wegen des Vergehens für vier Jahre. Erst vor wenigen Tagen, am 24. Januar, wurde das Urteil rechtskräftig und daraufhin in der Datenbank der NADA veröffentlicht. Der Verzicht auf die Nennung des Klarnamens des Betroffenen in der Online-Datenbank wird mit einem besonderen Vorrang des Datenschutzes begründet.
Der Bund Deutscher Radfahrer hat bereits seit 2011 die Hoheit über Dopingverfahren und das gesamte Ergebnismanagement an die NADA abgegeben, um Manipulationsverdächtigungen auszuschließen. Das Verfahren war am 21. Dezember 2016 abgeschlossen worden.
"In der Regel dauern Ergebnismanagement und Schiedsverfahren zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Wie dem Schiedsspruch zu entnehmen ist, hat sich das Schiedsgericht intensiv mit dem Fall beschäftigt und ein für alle Beteiligten faires Verfahren durchgeführt", teilte die NADA mit.