Gegen Collin, der in Frankreich für Tours spielt, wurde ein verbandsinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Der 23 Jahre alte Mittelblocker verpasst somit auch die Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September in Polen.
"Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen", erklärte Erhard Rubert, der Vorsitzende des Anti-Doping-Ausschusses im DVV.
Probleme bei Dopingkotrolle
Grundlage für die Ermittlungen sind ein möglicher Verstoß gegen Artikel 2.4. des Codes der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und gegen das Anti-Doping-Reglement des DVV. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.
Der Anti-Doping-Ausschuss wird nun voraussichtlich im schriftlichen Verfahren über die Dauer einer Sperre entscheiden. Die seit Mittwoch, 20. August, laufende vorläufige Suspendierung kann auf die Dauer der Sperre angerechnet werden.
Collin ist der zweite prominente deutsche Sportler, gegen den aus dem gleichen Grund ein Disziplinarverfahren läuft. Betroffen ist auch Handball-Nationalspieler Michael Kraus, Weltmeister von 2007, von Frisch Auf Göppingen.
Philipp Collin im Steckbrief