"Er hat es geschickt bekommen per E-Mail sowie per Einschreiben mit Rückschein", sagte DVV-Generalsekretär Jörg Ziegler. Quittiert Collin den Empfang, wird das Urteil rechtskräftig. Eine Begründung für das Strafmaß gab der DVV nicht. Die Nationale Doping-Agentur NADA kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.
"Wir warten die Übermittlung der Urteilsbegründung ab und prüfen dann unser weiteres Vorgehen", teilte die NADA auf SID-Anfrage mit.
"Damit kann ich umgehen"
"Ein Jahr Sperre ist immerhin besser als zwei Jahre. Damit kann ich irgendwie umgehen", sagte der in Frankreich bei Tours VB unter Vertrag stehende Collin dem Volleyball-Magazin und lieferte die Erklärung für die versäumten Tests gleich mit: "Ich habe nicht gedopt, ich bin nur verpeilt."
Collin ist der zweite prominente deutsche Sportler, gegen den aus diesem Grund ein Disziplinarverfahren eröffnet worden war. Betroffen war auch Handball-Nationalspieler Michael Kraus, Weltmeister von 2007, von Frisch Auf Göppingen. Kraus wurde Ende August überraschend freigesprochen. Die NADA geht gegen das Urteil des Ad-hoc-Schiedsgerichts des Deutschen Handballbundes (DHB) vor.