Jekaterina Jurjewa und Albina Achatowa sind gescheitert. Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS wies den Einspruch der russischen Biathletinnen gegen ihre Dopingsperren zurück.
Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS hat den Einspruch der russischen Biathletinnen Jekaterina Jurjewa und Albina Achatowa gegen ihre Dopingsperren am Freitag zurückgewiesen.
Bestätigt wurde damit die Entscheidung des Biathlon-Weltverbandes IBU, der die Ex-Weltmeisterinnen am 11. August 2009 rückwirkend für zwei Jahre bis Dezember 2010 gesperrt hatte.
Epo eindeutig nachgewiesen
Jurjewa und Achatowa waren im Dezember 2008 beim Weltcup im schwedischen Östersund im Training und im Wettkampf getestet worden.
In ihren A- sowie B-Proben fand sich jeweils das Blutdopingmittel Epo. Der CAS urteilte, der wissenschaftlich Nachweis sei eindeutig, ein Verfahrens- oder Formfehler liege dagegen nicht vor.