Kurz huschte ein Lächeln über Claudia Pechsteins Gesicht, ein deutliches Zeichen von Genugtuung. Gerade sprach Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin über Amanda Knox und scheute sich nicht, ihren Fall mit dem der Amerikanerin zu vergleichen, die in Italien wegen Mordes angeklagt war und nun aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.
"Das ist ein absoluter Sieg auch für mich gewesen", sagte Pechstein beim Event "Champion des Jahres" in der Türkei: "Amanda war vier Jahre im Knast. Aber wenn man wirklich 'im Zweifel für den Angeklagten' sagt, musste die Entscheidung so ausfallen, weil niemand weiß, was wirklich passiert ist."
Schnell wurde Pechstein dann wieder ernst bei ihrer Ankündigung, die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) noch in diesem Jahr auf Schadenersatz in "astronomischer Höhe" zu verklagen.
Krabbe-Klage als Vorbild
Die Klageschrift wird nach Pechsteins Angaben 500 bis 600 Seiten dick sein und soll Ende Oktober im Detail vorgestellt werden.
"Die Begriffe Doping und Pechstein werden ein Leben lang verbunden sein. Und der Letzte in Deutschland wird es verstehen, wenn der Verband, der Pechstein gesperrt hat, Pechstein Schadenersatz zahlen muss", sagte ihr Lebensgefährte Matthias Große: "Dann wird irgendjemand sagen: Irgendwas war da nicht richtig."
"Es ist brutal, was passiert ist, und das kann man auch nicht wieder gutmachen. Deswegen muss die Summe utopisch sein, damit die ISU zuhört und wir ins Gespräch kommen", sagte die 39-Jährige selbst.
Als Vorbild dient ihr die erfolgreiche Klage der früheren Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe, die vom Landgericht München 2001 rund 1,2 Millionen Mark Schadenersatz bekommen hatte.
Selbstanzeige bei WADA, NADA, ISU und DESG
Pechstein hatte zuletzt Selbstanzeige wegen eines möglichen Doping-Vergehens bei der Anti-Doping-Weltagentur WADA, deren deutschem Ableger NADA sowie beim Eislauf-Weltverband ISU und bei der DESG gestellt.
Die ISU ließ Pechstein nun offensichtlich eiskalt abblitzen. Pechstein zitierte aus einem Schreiben des Weltverbandes an die DESG, wonach der Fall abgeschlossen sei und sie ein Leben lang mit den erhöhten Blutwerten starten dürfe.
Das eigentliche Ziel der angekündigten Schadenersatzklage ist deswegen die ISU. "Wir müssen in dem Land klagen, wo der Schaden entstanden ist. Da muss sich die DESG keine Sorgen machen, es geht ums Zugriffsrecht auf die ISU. Und das geht nur mit einem gültigen Urteil", erklärte die fünffache Olympiasiegerin.
Bei der DESG reagierte man abwartend. "Der Vorgang ist nicht bekannt. Wir werden jetzt erst einmal schauen, was da kommt", sagte DESG-Präsident Gerd Heinze: "Es ist nachvollziehbar, und es gibt keine Kritik. Aber konkret kann ich mich dazu nicht äußern."
Entscheidung über Olympia 2014 steht noch aus
Ob Pechstein bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi starten darf, könnte sich am Donnerstag entscheiden.
Der internationale Sportgerichtshof CAS hat angekündigt, am 6. Oktober über die sogenannte Osaka-Regel IOC zu urteilen.
Diese verbietet es Pechstein als einer offiziell des Dopings überführten und länger als zwei Jahre gesperrten Athletin bislang noch, an den Spielen teilzunehmen.
Von der Osaka-Regel betroffen sind unter anderem auch der zweifache Peking-Olympiasieger LaShawn Merritt (400 m Hürden/Staffel) und die ehemalige Schwimm-Weltmeisterin Jessica Hardy (beide USA).