DOSB kritisiert Pechstein-Vorstoß

SID
Claudia Pechstein gewann in ihrer Laufbahn fünf Mal Gold bei Olympischen Winterspielen
© getty

Der DOSB hat mit Unverständnis auf eine Initiative von Claudia Pechstein reagiert und die Kritik an den Athletenvereinbarungen und der Sportschiedsgerichtsbarkeit zurückgewiesen.

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"Das Bemühen um Schadenersatz ist völlig legitim. Im Ringen um Erfolg in dieser Sache sollten allerdings nicht leichtfertig Kernaspekte des sportrechtlichen Fundaments in Frage gestellt werden", hieß es einer Stellungnahme des DOSB.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete am Dienstag unter Berufung auf das Management der Sportlerin davon, dass fast 50 deutsche Spitzenathleten einen Aufruf Pechsteins unterschrieben hätten.

In der Erklärung, die der "FAZ" vorliegt, wird Kritik an den Athletenvereinbarungen geübt. So heißt es dort, dass den Unterzeichnern nicht bewusst gewesen sei, mit ihrer Unterschrift unter die Athletenvereinbarung auf das "Grundrecht zu verzichten, selbst in existenziellen Fragen ein deutsches Gericht anrufen zu können."

Kein Grundrechtsverzicht

Der DOSB wies in seiner Stellungnahme diesen und weitere "Kernthesen" Pechsteins zurück. So gebe es durch die Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit keinen "Grundrechtsverzicht", zudem seien echte Schiedsgerichte unabhängig. "Im Ergebnis ist es mitnichten so, dass mit der Unterschrift unter eine Schiedsvereinbarung schwerwiegende Folgen im Sinne einer Schlechterstellung der Athleten verknüpft sind. Beide Rechtswege stehen absolut gleichrangig nebeneinander", hieß es weiter.

Derzeit kämpft Pechstein vor dem Landgericht München um Schadensersatz wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre. Der Beschluss, ob die millionenschwere Klage angenommen wird, soll am 29. Januar 2014 verkündet werden. In ihrer Strategie stellt die 41-Jährige auch die Kompetenz des Internationalen Sportgerichtshofes CAS infrage.

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