"Die Aussagen des Gerichtes zur Athletenvereinbarung beziehen sich nicht auf die Athletenvereinbarung, die Claudia Pechstein mit dem DOSB vor den Olympischen Spielen in Sotschi geschlossen hat, sondern auf die Athletenvereinbarung mit dem nationalen und internationalen Fachverband", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.
Zur Frage der generellen Gültigkeit von Athletenvereinbarungen gebe es unterschiedliche Auffassungen. Die Aussagen des Gerichtes stünden im Widerspruch zur herrschenden Meinung, nach der zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingfragen keine Alternative bestehe. Der DOSB will sich die schriftliche Urteilsbegründung genau anschauen und diese prüfen.
Das Landgericht München I hatte am Mittwoch die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung zwischen Fachverbänden und Athleten im Falle Pechstein für unwirksam erklärt.