Im Schadenersatzprozess der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen ihren Welt- und Nationalverband entscheidet am Mittwoch das Landgericht München I, ob es sich für Pechsteins millionenschwere Klage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft überhaupt zuständig sieht.
Sollte dies der Fall sein, wird zugleich über die jeweiligen Forderungen gegen die ISU sowie die DESG entschieden. Die 42-jährige Pechstein verlangt laut Gerichtsangaben unter anderem Schadenersatz in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro.
Pechstein war im Juli 2009 von der ISU anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt worden. Grund waren überhöhte Retikulozytenwerte, die die Berlinerin später anhand von Gutachten mit einer genetisch bedingten Blutanomalie erklärte.
CAS bestätigte Sperre
Der in der Schweiz sitzende Internationale Sportgerichtshof CAS hatte ebenso wie das übergeordnete Schweizer Bundesgericht Pechsteins Sperre bestätigt. Ihre Rechtsbeistände hinterfragen jedoch die Rechtmäßigkeit der Urteile.
Ursprünglich hatte die Entscheidung bereits Ende September fallen sollen, die Vorsitzende Richterin Petra Wittmann räumte allen Parteien aber zusätzliche Zeit ein, um weitere Stellungnahmen und Schriftsätze einzureichen. Pechstein wird am Mittwoch nicht vor Ort sein, sondern von ihrem Anwalt Thomas Summerer vertreten.