"Ich glaube nach wie vor, dass am Ende die Gerechtigkeit siegen wird und der Weltverband mich für den angerichteten Schaden entschädigen muss."
Pechstein war mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG in erster Instanz gescheitert, hatte aber dennoch einen Teilerfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Sportgerichtsbarkeit errungen: Das Landgericht München I hatte die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung im Falle Pechstein für unwirksam erklärt.
Pechsteins Berufung richtet sich nur noch gegen die ISU, nicht mehr gegen die DESG.
"So erfreulich das erstinstanzliche Urteil ist, indem es die Schiedsklauseln für unwirksam erklärt hat, so wenig nachvollziehbar ist es, dass sich das Gericht an den CAS gebunden fühlt und sich deshalb nicht mit der Frage befasst hat, ob die von der ISU verhängte Sperre rechtens war und ein Anspruch auf Schadenersatz besteht", teilte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer mit: "Wir bezweifeln, dass das CAS ein Schiedsgericht nach deutschen Maßstäben ist, und werden diese Frage einer höchstrichterlichen Klärung zuführen."