"Wir haben ein Verfahren eingeleitet. Das unabhängige Gremium wird dann über die disziplinarischen Konsequenzen entscheiden. Die Verhandlungen werden auf den Tests aus Sotschi aufbauen", sagte Resch dem ZDF am Rande des Weltcups in Pokljuka.
Der 33-jährigen Sachenbacher-Stehle war in A- und B-Probe das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden.
Die Langlauf-Olympiasiegerin von 2002 und 2010 hatte eingeräumt, dass sie ein Nahrungsergänzungsmittel im Vertrauen auf Aussagen eines persönlichen Beraters vor der Einnahme nicht von offiziellen Stellen hatte kontrollieren lassen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Ob Sachenbacher-Stehle dabei bewusst oder unbewusst gedopt hat, spielt für die Verantwortlichen der IBU offensichtlich keine Rolle. "Das ist ganz egal", erklärte Resch. "Sobald die Substanz im Körper nachgewiesen wird, ist die Beweislast auf den Athleten verschoben. Die Substanz war vorhanden, und sie war leistungssteigernd."
Die möglicherweise verhängte Strafe werde laut Resch im Einklang mit den Regeln Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) stehen.
Sachenbacher-Stehle hatte sich unlängst via Facebook für die große Unterstützung bedankt. Ihr Rechtsanwalt Marc Heinkelein erklärte zudem, dass sich seine Mandantin erst zur Sache äußern werde, wenn die Ursache für die positive Doping-Probe eindeutig feststehe.