"Es ist nicht gerecht, dass ich für die Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels dieselbe Strafe bekomme wie jemand, der mit EPO dopt. Ich hoffe auf ein gerechtes Urteil. Ich war immer gegen Doping", sagte Sachenbacher-Stehle in der Sendung Blickpunkt Sport im Bayerischen Fernsehen.
Sie hoffe daher im Berufungsverfahren durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS "auf ein gerechtes Urteil". Glaubt man der Argumentation der 33 Jahre alten Biathletin, kann die auf zwei Jahre festgelegte Sperre der Internationalen Biathlon-Union (IBU) nur mit einer drastischen Verkürzung enden.
Anwalt sieht Chancen auf Reduzierung
Sachenbacher-Stehles Anwalt Marc Heinkelein sprang seiner Klientin bei: Falls der CAS auf mildernde Umstände erkenne, "gäbe es theoretisch die Möglichkeit, in die kommende Saison wieder einzusteigen". Heinkelein unterstrich, es sei "der Evi ganz wichtig, klarzumachen, dass sie nicht vorsätzlich gedopt hat". Dies gehe ja auch aus dem Urteil des Biathlon-Weltverbandes "klipp und klar" hervor.
Im günstigen Fall würde die Sperre der zweimaligen Olympiasiegerin im Skilanglauf bereits am 17. August enden. Doch selbst wenn Sachenbacher-Stehle zum Comeback bereit wäre, läge die letzte Entscheidung bei den Verantwortlichen des Deutschen Skiverbandes (DSV). Sie müssten dann entscheiden, ob sie in Zukunft auf eine fast 34-Jährige setzen wollen, die mit ihrem "Fauxpas" während der Olympischen Winterspiele in Sotschi mehr als nur eine kleine Lawine losgetreten hatte.