Für Evi Sachenbacher-Stehle ist die Höchststrafe "überhaupt nicht nachvollziehbar", auch der Deutsche Skiverband (DSV) zeigte sich "überrascht".
Die zweijährige Dopingsperre gegen die Biathletin und das harte Durchgreifen des Weltverbandes IBU haben im deutschen Lager für reichlich Verwunderung gesorgt.
Ob nun weitere Schritte eingeleitet werden und der Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS angestrebt wird, war am Tag nach dem Urteil noch offen.
"Dass Evi Sachenbacher nach ihrem Dopingvergehen von Sotschi eine Sperre erhält, war relativ klar. Allerdings hat uns die Dauer von zwei Jahren schon überrascht, weil die Regelsperre üblicherweise für bewusstes Dopen verhängt wird", sagte DSV-Präsident Franz Steinle. Beim Verband gehe man jedoch weiterhin davon aus, "dass Evi Sachenbacher fahrlässig gehandelt hat".
Positiv auf Methylhexamin getestet
Die überführte Dopingsünderin, die bei Olympia in Sotschi im Februar positiv auf das verbotene Stimulans Methylhexanamin getestet worden war, sieht die Situation ähnlich. Für die 33-Jährige ist es "überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Dopingsünder gestellt wird."
Die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin hatte eingeräumt, dass sie ein Nahrungsergänzungsmittel vor der Einnahme nicht von offiziellen Stellen hatte kontrollieren lassen. Zum Vergleich: Die Russin Irina Starych hatte von der IBU am Mittwoch für Epo-Doping ebenfalls eine Zweijahressperre erhalten.
Noch ist nicht klar, ob sich Sachenbacher-Stehle mit dem Urteil, das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ihr Karriereende bedeuten würde, abfinden wird. In den kommenden Tagen will sie mit ihrem Anwalt weitere Schritte prüfen. Die Bayerin hat noch 20 Tage Zeit, den Fall vor den CAS zu bringen. Dort wurden zuletzt Strafen gegen Dopingsünder verkürzt.
Erst in der vergangenen Woche hatte der CAS dem jamaikanischen Sprinter Asafa Powell nach zwölf von 18 Monaten die (provisorische) Starterlaubnis erteilt. Auch Powell war 2013 positiv auf ein Stimulans getestet worden - und hatte mit der unwissentlichen Einnahme argumentiert.
Theoretisch zum Weltcup 2015/16 zurück
Bereits eine Verkürzung um sechs Monate könnte einen großen Erfolg bedeuten, denn da die Strafe rückwirkend ab dem 17. Februar 2014 beginnt, müsste sie zwar einen Winter aussetzen, könnte dann jedoch theoretisch in den Weltcup 2015/16 zurückkehren. Offen ist jedoch, ob sie sich den weiteren Rummel überhaupt antun möchte.
Was die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin bei allem Schuldbewusstsein am meisten ärgert: "Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll." Laut der ehemaligen Weltmeisterin wäre für die IBU "eine Reduzierung der Strafe ein falsches Zeichen an die Biathlonwelt" gewesen. Für Sachenbacher-Stehle ein Unding: "Das hat meiner Meinung nach mit sachgerechten Erwägungen nichts mehr zu tun, sondern ist ausschließlich verbandspolitisch motiviert."
Die Anti-Doping-Kommission des deutschen Skiverbandes werde sich nun "sicherlich noch einmal im Benehmen mit der NADA mit dem Fall beschäftigen", betonte Steinle. Zumindest von Seiten des DSV hat die Biathlon-Umsteigerin aber keine weiteren Sanktionen zu befürchten.
Das war bis zuletzt offen gewesen. Während sich die Biathletinnen um die genesene Miriam Gössner aktuell auf den Ende November beginnenden Weltcup vorbereiten, bleibt Sachenbacher-Stehle "automatisch für alle DSV-Lehrgangsgruppen gesperrt", sagte Steinle.