Im Februar war die 42-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage über 3,5 Millionen Euro vor dem Landgericht München in erster Instanz gescheitert.
Die fünfmalige Olympiasiegerin war 2009 von der ISU wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein hat stets bestritten, Dopingmittel genommen zu haben. Die Berlinerin ließ von mehreren anerkannten Medizinern bestätigen, dass bei ihr eine vererbte Blutanomalie für die erhöhten Retikulozytenwerte verantwortlich sei.
Urteil sorgte für Aufsehen
Pechstein bekam vor dem Landgericht in der Hauptsache zwar kein Recht, dennoch sorgte das Urteil aus dem Februar 2014 für Aufsehen. Das Gericht erklärte die Athletenvereinbarung im Fall Pechstein für unwirksam, da diese nicht freiwillig getroffen worden sei. Damit können sich in Zukunft Athleten auf die Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen berufen, deren Abschluss Verbände zur zwingenden Voraussetzung für die Zulassung zu Wettkämpfen machen.
Zuletzt hatte auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) angekündigt, den Fall Pechstein neu bewerten zu wollen. Eine Expertengruppe um Wolfgang Jelkmann von der Universität Lübeck soll alle vorgelegten medizinischen Fachgutachten und Diagnosen in dem Fall neu bewerten.